| Leasing ABC |
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AfA-ZeitVon der Finanzverwaltung festgelegte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, auch Abschreibungszeit genannt (AfA= Absetzung für Abnutzung)
LeasingerlassDas Bundesfinanzministerium hat in den sogenannten Leasingerlassen festgelegt, daß Leasingverträge nur unter Anwendung enger Kriterien steuerliche Anerkennung finden, d.h. die gezahlten Raten auch tatsächlich in voller Höhe steuerlich nutzbar sind.
VollamortisationEine Leasingvertragart, bei der am Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kein kalkulierter Restwert verbleibt. Dieser Vertragstyp wird in der Regel bei wenig werthaltigen Finanzierungsobjekten - oder aber bei einem besonders hohen Werteverzehr durch besondere Beanspruchung des Objektes - angewandt. (z.B. Mehrschichtnutzung oder individuelle Besonderheiten der Nutzung)
TeilamortisationBei diesem Vertragstyp erfolgt die Berechnung der Leasingraten unter Festlegung eines kalkulierten Restwertes zum Vertragsauslauf. Dieser Restwert sollte unter Berücksichtung der Nutzung des Objektes in etwa dem zu erwartenden Marktwert zum Ende der Grundmietzeit entsprechen.
MietkaufvertragIm Gegensatz zum Leasingvertrag liegt das wirtschaftliche Eigentum beim Mietkäufer, d.h. der eigentliche Investor hat die Verpflichtung das Objekt in seiner Bilanz zu aktivieren und dort entsprechend der steuerlichen Vorschriften abzuschreiben. Dieser Vertragstyp wird häufig angewandt, wenn die steuerliche Nutzbarkeit durch die Abschreibung oder Nutzung von Sonderabschreibungsmöglichkeiten im Vergleich zur Leasingfinanzierung vorteilhafter ist oder aber in den vergangenen Jahren durch den Mietkäufer in seiner Bilanz z.B. Ansparabschreibungen gebildet wurden, deren Auflösung und Kompensation nun ansteht. |

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